Anforderungen für Bachelor und Master
Hier finden Sie Informationen über Anforderungen der Aufnahmeprüfung sowie Beispiel-Aufgaben. Die amtliche Übersicht über alle Anforderungen finden Sie in der Immatrikulationssatzung.
Bitte beachten Sie die Unterscheidung in Studiengänge mit 1. digitaler Phase und ohne digitale Phase.
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Anforderungen für die Aufnahmeprüfung in Trossingen
Beispiele zu Musiklehre und Gehörbildung
Anforderungen Jugendklasse
Begabtenprüfung
Sie können an unserer Musikhochschule auch dann studieren, wenn Sie kein deutsches Abitur haben. In dem Fall müssen Sie eine Begabtenprüfung machen.
Die Prüfung besteht aus:
- Schriftliche Prüfung, Dauer: 2 Stunden
- Mündliche Prüfung, Dauer: ca. 10 bis 15 Minuten
Anforderungen und Beispiele Begabtenprüfung
In der schriftlichen Prüfung stehen drei Themen zur Auswahl. Sie wählen eines aus und schreiben einen kurzen Aufsatz (in deutscher Sprache und gut lesbarer Handschrift). Beispiel: „Welche Rolle spielen die Interpretierenden in der Musik?“
- Begründen Sie Ihre Aussagen; in etwa so:
Der Musiker spielt genau das, was in den Noten steht, weil…
Oder: Die Musikerin spielt nach ihren eigenen Vorstellungen, weil… - Sie verwenden Fachbegriffe wie „Partitur“, „Komponist“, „Interpretation“, „Epoche“, „Form“, etc.
In der mündlichen Prüfung sprechen die Prüfer mit Ihnen über Musik. Sie antworten dabei in verständlichem Deutsch und können ihr Wissen über Musik zeigen. Beispielfragen:
- Warum möchten Sie Musik studieren?
- Warum haben Sie sich an der Musikhochschule Trossingen beworben?
- Welches Berufsziel möchten Sie mit dem Musikstudium erreichen?
- Haben Sie einen Lieblingskomponisten? Warum?
- Sprechen Sie im Instrumentalunterricht über die Musik, die Sie spielen?
Weiterhin:
- Sie zeigen Interesse an Musik und Kultur in Deutschland und wissen etwas über die Tätigkeit einer Musikerin oder eines Musikers
- Sie können ihre Vorspielstücke in Epochen einordnen und wissen etwas über die Komponistinnen oder Komponisten
Profilwahl im BA I-III und V
Das Studienprofil in den Bachelorstudiengängen I, II und III sowie V erfolgt nach Studienbeginn und wird bis zum 3. Fachsemester empfohlen. Spätestens ab dem 5. Semester muss jeder Bachelor Studierende ein Studienprofil gewählt und die entsprechende Eignungsprüfung bestanden haben. Grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere Profile zu studieren.
Immatrikulationssatzung
Immatrikulationssatzung - hier finden Sie alle aktuellen Informationen über Aufnahmeprüfung, Begabtenprüfung, Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation
Video: Hinweise und Anforderungen
- Aktualität: nicht älter als 12 Monate
- Dauer: 10-15 Minuten
- Anforderungen: entsprechend den Angaben für den Studiengang bzw. das Hauptfach
- Repertoire: ausschließlich die für die Aufnahmeprüfung geforderten Werke
- Vorgaben:
- Hände und Gesicht der Bewerberinnen und Bewerber müssen jederzeit sichtbar sein
- alle Aufnahmen der Stücke sind unbearbeitet
- innerhalb der einzelnen Stücke dürfen keine Schnitte gemacht werden. Schnitte zwischen den Stücken (auch Kürzungen) sind erlaubt.
- Verfügbarkeit: über einen allgemein zugänglichen Link im Internet in einem Videoportal (Youtube oder Vimeo) oder dauerhaft als Datei im Format MP4, MOV oder AVI auf einer Cloud.