Anforderungen für Bachelor und Master
Hier finden Sie Informationen über Anforderungen der Aufnahmeprüfung sowie Beispiel-Aufgaben. Die amtliche Übersicht über alle Anforderungen finden Sie in der Immatrikulationssatzung.
Bitte beachten Sie die Unterscheidung in Studiengänge mit 1. digitaler Phase und ohne digitale Phase.
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Anforderungen für die Aufnahmeprüfung in Trossingen
Bachelor of Music - Podium und Orchester (BA 1)
Bachelor of Music - Musik-Pädagogik (BA 2)
Bachelor of Music - Gymnasiallehramt einschließlich Verbreiterungsfach Jazz und Popularmusik (BA 3)
Bachelor of Music - Musikdesign (BA 4)
Master of Music Podium und Orchester (MA 1)
Master of Music Musik-Pädagogik (MA 2)
Master of Education Gymnasiallehramt einschließlich. Verbreiterungs- und Erweiterungsfach Jazz und Popularmusik (MA 3)
Master of Music Bühne und Orchesterpraxis (MA 4)
Master of Music Kammermusik (MA 5)
Master of Arts Audio Experience Design (MA 6)
Master of Music Creative Arts Practice (MA 7)
Master of Music Musik und Gesellschaft (MA 8)
Musiktheorie und Gehörbildung (Einstufungstest)
In Musiktheorie und Gehörbildung finden zur Beurteilung der Kompetenzen der Bewerber Einstufungstests statt. Diese können während der Aufnahmeprüfung oder zu Studienbeginn stattfinden. Bestandteile des Einstufungstest sind:
Musiktheorie (mündlich):
- Benennen von Intervallen und Akkorden (Drei- und Vierklänge mit Umkehrungen, auch in weiter Lage).
- Bestimmen von Akkorden im tonalen Kontext (Funktions- oder Stufentheorie).
- Beantworten musiktheoretischer Fragestellungen anhand eines gegebenen Musikbeispiels, unter anderem zu Form, musikalischer Syntax, Harmonik, Rhythmus und Struktur.
Gehörbildung (mündlich):
- Vom-Blatt-Singen einer tonalen Melodie.
- Nachsingen einer vorgespielten tonalen Phrase sowie eigene Fortführung der Melodie, die mit einer Schlusswendung enden soll.
Anforderungen Jugendklasse
Begabtenprüfung
Sie können an unserer Musikhochschule auch dann studieren, wenn Sie kein deutsches Abitur bzw. keine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung haben. In dem Fall müssen Sie eine Begabtenprüfung machen.
Zusätzlich zur Hauptfachprüfung nehmen Sie an zwei weiteren Prüfungen teil:
- Schriftliche Prüfung auf Deutsch (Klausur), Dauer: ~2 Stunden
- Mündliche Prüfung (Kolloquium), Dauer: 10-15 Minuten
Anforderungen und Beispiele Begabtenprüfung
In der schriftlichen Prüfung stehen drei Themen zur Auswahl. Sie wählen eines aus und schreiben einen kurzen Aufsatz (in deutscher Sprache und gut lesbarer Handschrift). Beispiel: „Welche Rolle spielen die Interpretierenden in der Musik?“
- Begründen Sie Ihre Aussagen; in etwa so:
Der Musiker spielt genau das, was in den Noten steht, weil…
Oder: Die Musikerin spielt nach ihren eigenen Vorstellungen, weil… - Sie verwenden Fachbegriffe wie „Partitur“, „Komponist“, „Interpretation“, „Epoche“, „Form“, etc.
In der mündlichen Prüfung sprechen die Prüfer mit Ihnen über Musik. Sie antworten dabei in verständlichem Deutsch und können ihr Wissen über Musik zeigen. Beispielfragen:
- Warum möchten Sie Musik studieren?
- Warum haben Sie sich an der Musikhochschule Trossingen beworben?
- Welches Berufsziel möchten Sie mit dem Musikstudium erreichen?
- Haben Sie einen Lieblingskomponisten? Warum?
- Sprechen Sie im Instrumentalunterricht über die Musik, die Sie spielen?
Weiterhin:
- Sie zeigen Interesse an Musik und Kultur in Deutschland und wissen etwas über die Tätigkeit einer Musikerin oder eines Musikers
- Sie können ihre Vorspielstücke in Epochen einordnen und wissen etwas über die Komponistinnen oder Komponisten
Immatrikulationssatzung
Immatrikulationssatzung - hier finden Sie alle aktuellen Informationen über Aufnahmeprüfung, Begabtenprüfung, Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation
Video: Hinweise und Anforderungen
- Aktualität: nicht älter als 12 Monate
- Dauer: 10-15 Minuten
- Repertoire: ausschließlich die für die Aufnahmeprüfung geforderten Werke
- Anforderungen: entsprechend den Angaben für den Studiengang bzw. das Hauptfach
- Vorgaben:
- Hände und Gesicht der Bewerberinnen und Bewerber müssen jederzeit sichtbar sein
- alle Aufnahmen der Stücke sind unbearbeitet
- innerhalb der einzelnen Stücke dürfen keine Schnitte gemacht werden. Schnitte zwischen den Stücken (auch Kürzungen) sind erlaubt.
- Verfügbarkeit: über einen allgemein zugänglichen Link im Internet in einem Videoportal (Youtube oder Vimeo) oder dauerhaft als Datei im Format MP4, MOV oder AVI auf einer Cloud.