Studiengebühren, Verwaltungskosten und
Beitrag des Studierendenwerks
Verwaltungskosten und der Beitrag des Studierendenwerks müssen alle Studierenden bei ihrer Einschreibung oder Rückmeldung bezahlen. Ob und wenn ja Studiengebühren anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Studienfinanzierung
Anträge auf Befreiung bis 15. Januar beziehungsweise 15. Juni für das folgende Semester an die Studierendenverwaltung.
Immatrikulation ab WS 2017/18
- Studiengebühren für internationale Studierende
Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind, müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen.
Dies gilt für ein Studium in einem Bachelor-, konsekutiven Master- und Staatsexamensstudiengang.
- Studiengebühren für ein Zweitstudium
Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem weiteren (auch konsekutiven) Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen (Zweitstudium), müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester (Zweitstudiengebühr) zahlen.
- Studiengebühren für einen weiterbildenden Master
Für folgende weiterbildende Masterstudiengänge werden Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben:
Kammermusik | Liedgestaltung | Oper | Vokalensemble | Performance | Neue Musik | Musik & Movement | Musikvermittlung | Dirigieren | Ensembleleitung | Klassenmusizieren | 3. und 4. Lebensabschnitt | Orchester | Extendes Music Education | Musikwissenschaft
Gebühren pro Semester
Studienbeginn ab WS 2017/18 | |
Bachelor/ Gymnasiallehramt (Schulmusik) und konsekutive Masterstudiengänge | 1.500 € - nur für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/EWR |
zweites Studium (Bachelor oder Master) für Studierende aus Deutschland oder EU/EWR | 650 € |
Studienbeginn ab WS 2018/19 | |
weiterbildende/ bzw. nicht konsekutive Masterstudiengänge laut Satzung | 650 € |
Aufbaustudiengang Konzertexamen | 1000 € |
Promotion | - |
Kontaktstudium (künstlerisch) | 1.400 € SS | 1.600 € WS |
Kontaktstudium (künstlerisch-pädagogisch und wissenschaftlich) | 500 € |
Jugendklasse | 420 € SS | 540 € WS |
Gasthörer | 102 € |
Verwaltungskostenbeitrag | 70,00 € |
Studierendenwerksbeitrag | 41,50 € |