Zum Inhalt springen
Zur nächsten Sektion springenzurück zur Übersicht

Studiengebühren und Kosten

Bei ihrer Einschreibung oder Rückmeldung und auch bei einer Beurlaubung müssen alle Studierenden einen Semesterbeitrag bezahlen (Verwaltungskosten und den Beitrag des Studierendenwerks). Sofern weitere Studiengebühren anfallen, erhalten Sie einen separaten Studiengebührenbescheid. (Ausnahme: Kontaktstudium; hier sind NUR die Studiengebühren zu bezahlen, kein Semesterbeitrag).

To-do | Fristen und Termine | Roadmap | Anforderungen | Für Internationale Bewerber | Informationsangebote

Fördermöglichkeiten

Informationen zu Fördermöglichkeiten wie BAföG oder Stipendien: Infothek für Studierende > Fördermöglichkeiten

Möglichkeiten der Gebührenbefreiung

Links

Informationen zu Studiengebühren nach dem Landeshochschulgebührengesetz auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Studiengebühren

Studiengebühren in weiterbildenden Masterstudiengängen
und postgradualen Studiengängen laut Satzung Musikhochschule Trossingen:
Studiengebühren laut Satzung

Informationen zur Rückmeldung