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Verlängerungssemester

Studiengänge an der Hochschule für Musik Trossingen haben eine vorgegebene Regelstudienzeit. Studierende, die Studienleistungen und Prüfungen laut Modulhandbuch nicht in der Regelstudienzeit erbringen können, haben die Möglichkeit, diese Studienleistungen auf begründeten Antrag in einem Verlängerungssemester zu erbringen. Externe Leistung (maximal 10 %) im Wahlbereich können entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ohne verlängerungssemester nachgereicht werden.

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Nur auf Antrag

Ein Verlängerungssemester kann nur in begründeten Fällen gewährt werden. Wird ein Antrag auf Verlängerungssemester gewährt, so bleibt davon grundsätzlich der Unterrichtsanspruch unberührt. Folglich besteht im Verlängerungssemester kein Anspruch auf weiteren Unterricht.

Für ein Antrag auf ein Verlängerungssemester nutzen Sie bitte die entsprechende Vorlage im Bereich der Formulare.

Zusätzlicher künstlerischer Einzelunterricht: Studierende, die mindestens zwei oder mehr Corona-Semester aktiv immatrikuliert waren bzw. sind (in dieser Zeit also nicht beurlaubt waren bzw. sind), können für ein Semester zusätzlich künstlerischen Einzelunterricht beantragen. Der Antrag mithilfe des Formulars für Einzelunterricht im Wahlbereich muss spätestens zu Beginn des letzten regulären Semesters bei der Studierendenverwaltung gestellt werden. Eine Unterschrift der Lehrperson ist nicht erforderlich. Bitte informieren Sie aber die betreffenden Lehrpersonen. Beantragt werden kann Unterricht für Instrumente/Bereiche, die in den entsprechenden Semestern belegt wurden/werden und für die noch keine Abschlussprüfung abgelegt wurde. Wenden Sie sich bei Fragen bitte zunächst an die Studierendenverwaltung.