Gleichstellung und Chancengleichheit
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört der Einsatz für die Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder. Sie vertritt die Belange der Gleichstellung in allen Hochschulangelegenheiten im Senat und nach außen hin und achtet darauf, dass die im Frauenförder- und Gleichstellungsplan vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere auch die Begleitung der Berufungsverfahren für neue Professuren.
OPEN DOORS | Sprechstunde ohne Voranmeldung in Raum 120
- Mittwoch, 06.11.2024, 09.00-11.00 Uhr
- Donnerstag, 12.12.2024, 10.00-12.00 Uhr
- Donnerstag, 16.01.2025, 10.00-12.00 Uhr
- Donnerstag, 05.02.2025, 10.00-12.00 Uhr
sowie jederzeit per Mail (siehe Kontaktdaten unten oder gleichstellung(at)mh-trossingen.de)
Wofür steht das Gleichstellungsteam?
- Beratung für alle Hochschulangehörigen in Fragen sexueller Diskriminierung oder Belästigung sowie in Fällen von Machtmißbrauch
- Vertrauliche Erstgespräche und Unterstützung
- Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit aller Geschlechter
- Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich und künstlerisch
tätige Frauen sowie Studentinnen - Schutz vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität
Wir sind für Sie da
Gleichstellungs-Team
- Dr. Mercé Bosch Sanfélix, Gleichstellungsbeauftragte
- Prof. Jochen Schorer, stv. Gleichstellungsbeauftragter
- Prof. Sonja Schmid, Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung (weiblich)
- Jonas Wolf, Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung (männlich) sowie für Antidiskriminierung
Weiterführende Links
- NEIN zu Sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing
Deutsch | Englisch | Chinesisch - Psychologische Beratung - Ansprechpersonen
- Vertrauensanwältin des Landes
Michaela Spandau, Tel: 0711 673 53 70
E-Mail: vertrauensanwaeltin-mwk(at)rechtsanwaelte-js.de
nähere Informationen und Video: MWK BW
Weiterführende Literatur
Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission besteht aus Lehrkräften, Studierenden und der Vertretung der Gleichstellung. Sie treffen sich 1x pro Semester und befassen sich gemeinsam mit Fragen der Gleichstellung und Antidiskriminierung.
Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten: Dr. Mercé Bosch Sanfélix, Prof. Jochen Schorer, Jonas Wolf, Prof. Sonja Schmid
Vertretung Lehrkräfte/Verwaltung: Andreas Brand, Mechthild Großmann, Sabine Gurndin-Weber, Prof. Florian Käppler, Ye-Ran Kim, Raphael Lott, Prof. Andreas Reibenspies,
Vertretung der Studierenden: Annika Tarkövi
Schwangerschaft und Mutterschutz
Die Hochschule möchte Schwangere und Studierende mit Kind(ern) unterstützen. Dazu wurde ein Fragebogen entworfen, um entsprechende Hochschulmitglieder überhaupt erst einmal zu erfassen. Die Hochschulleitung hat zudem ihre Bereitschaft signalisiert, familienfreundliche Bestrebungen nach Möglichkeit zu unterstützen. Inzwischen wurde ein Wickelraum eingerichtet und die Mensa mit Kinderstühlen ausgestattet.
Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass schwangere Studentinnen die Schwangerschaft der Hochschule mitteilen sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während dieser Zeiten vermieden werden. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen darf die Hochschule schwangere Studentinnen sechs Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Entbindung nicht Studieren lassen, außer Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Die Erklärung ist unwirksam, sofern sie dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung oder einem ärztlichen Zeugnis entgegensteht. Die Formulare zum Mutterschutz und zur Beurlaubung, Beantragung individueller Teilzeit und Studienzeitverlängerung, finden Sie im Downloadbereich.
Als familienfreundliche Hochschule bieten wir Ihnen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie Beratungsmöglichkeiten an. Das Angebot können Sie auch ohne formale Meldung der Schwangerschaft wahrnehmen. Ansprechpartner ist Herr Prof. Dr. Ahner.
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten setzt sich für Förderprogramme ein, welche die Vereinbarung von Familie und Studium, bzw. Familie und Hochschullehrtätigkeit und/ oder künstlerische Qualifikation unterstützen.
Zu diesem Zweck wurden das Mathilde Planck- und das Schlieben-Lange-Programm entwickelt und jetzt auch auf die Belange der Musik- und Kunsthochschulen ausgeweitet.
Mathilde Planck
Schlieben-Lange-Programm Programm-Richtlinien