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Darstellung einer Frau und eines Mannes mit dem Schriftzug: "NEIN zu sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing"
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Gleichstellung und Chancengleichheit

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört der Einsatz für die Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder. Sie vertritt die Belange der Gleichstellung in allen Hochschulangelegenheiten im Senat und nach außen hin und achtet darauf, dass die im Frauenförder- und Gleichstellungsplan vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere auch die Begleitung der Berufungsverfahren für neue Professuren.

Wir sind Ansprechpartner für

  • Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von
    Frauen und Männern
  • Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich und künstlerisch
    tätige Frauen sowie Studentinnen.
  • Schutz vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität
  • Schutz vor sexueller Belästigung

Wir sind für Sie da

Das Gleichstellungsteam der HfM (v.l.): Jonas Wolf, Prof. Dr. Christina Zenk, Prof. Jochen Schorer, Mercé Bosch Sanfélix

Gleichstellungs-Team

  • Dr. Mercé Bosch Sanfélix, Gleichstellungsbeauftragte
  • Prof. Jochen Schorer, stv. Gleichstellungsbeauftragter
  • Prof. Dr. Christina Zenk, Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung (weiblich)
  • Jonas Wolf, Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung (männlich) sowie für Antidiskriminierung

Weiterführende Links

Gleichstellungskommission

Eine Gruppe aus weiblichen und männlichen Lehrkräften, Studierenden und die Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten treffen sich in der Regel 1x pro Semester um Fragen der Gleichstellung gemeinsam zu klären. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind/ern. Dazu wurde ein Fragebogen entworfen, um entsprechende Hochschulmitglieder überhaupt erst einmal zu erfassen. Die Hochschulleitung hat zudem ihre Bereitschaft signalisiert, familienfreundliche Bestrebungen nach Möglichkeit zu unterstützen. Inzwischen wurde ein Wickelraum eingerichtet und die Mensa mit Kinderstühlen ausgestattet. Die Durchführung vom "Girlsday" (fanden bereits 2x an der Hochschule statt) oder dem "Boysday" obliegen ebenfalls dieser Arbeitsgruppe.  

Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten: Dr. Mercé Bosch Sanfélix, Prof. Jochen Schorer, Jonas Wolf, Prof. Dr. Christina Zenk
Vertretung Lehrkräfte/Verwaltung: Andreas Brand, Mechthild Großmann, Prof. Florian Käppler, Ye-Ran Kim, Raphael Lott, Prof. Andreas Reibenspies, N.N.
Vertretung der Studierenden: N.N.

Schwangerschaft und Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass schwangere Studentinnen die Schwangerschaft der Hochschule mitteilen sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während dieser Zeiten vermieden werden. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen darf die Hochschule schwangere Studentinnen sechs Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Entbindung nicht Studieren lassen, außer Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Die Erklärung ist unwirksam, sofern sie dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung oder einem ärztlichen Zeugnis entgegensteht. Die Formulare zum Mutterschutz und zur Beurlaubung, Beantragung individueller Teilzeit und Studienzeitverlängerung, finden Sie im Downloadbereich.

Als familienfreundliche Hochschule bieten wir Ihnen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie Beratungsmöglichkeiten an. Das Angebot können Sie auch ohne formale Meldung der Schwangerschaft wahrnehmen. Ansprechpartner ist Herr Prof. Dr. Ahner.

Formular zur Mitteilung der Schwangerschaft

Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten

Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten setzt sich für Förderprogramme ein, welche die Vereinbarung von Familie und Studium, bzw. Familie und Hochschullehrtätigkeit und/ oder künstlerische Qualifikation unterstützen. 

 

Zu diesem Zweck wurden das Mathilde Planck- und das Schlieben-Lange-Programm entwickelt und jetzt auch auf die Belange der Musik- und Kunsthochschulen ausgeweitet.

Mathilde Planck
Schlieben-Lange-Programm    Programm-Richtlinien