Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Die folgenden Informationen gelten nur für Anwärter auf ein Vollzeitstudium (einschl. Kontaktstudium). Austauschstudierende (z.B. Erasmus, California-Programm) oder Stipendiaten, die nur eine begrenzte Zeit in Trossingen verbringen möchten, informieren sich hier: Hochschule - Internationaler Austausch.
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Hinweise zu Bewerbung, Studium und Aufenthalt
Die Voraussetzungen für eine Aufnahme an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen sind für alle gleich. Ausländische Bewerber müssen allerdings zusätzlich folgende Nachweise erbringen:
- Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (siehe unten)
- fremdsprachigen Zeugnissen eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung beilegen
Die speziell für Ihr Heimatland gültigen Bestimmungen erfahren Sie über die deutsche Botschaft in Ihrem Land. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt nach den jeweils gültigen Regelungen, bevor Sie nach Deutschland kommen.
Um nach Deutschland einreisen zu können, müssen Sie gegebenenfalls ein gültiges Visum für Studienbewerber (Applicants’ Visa) besitzen. Dieses erhalten Sie unter Vorlage der Einladung zur Aufnahmeprüfung in einem deutschen Konsulat Ihres Heimatlandes. Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein! Dieses kann nicht verlängert oder geändert werden, ohne dass Sie wieder in Ihr Heimatland zurückkehren müssen!
Einwohner der EU-Staaten sowie der folgenden Länder benötigen zur Einreise kein Visum: Andorra, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz, Honduras, USA.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie zur Immatrikulation einen amtlichen Nachweis der Aufenthaltserlaubnis vorlegen, andernfalls ist eine Einschreibung nicht möglich. Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist das Ausländeramt in Tuttlingen:
Landratsamt Tuttlingen Ausländeramt
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 / 926-5202
Fax: 07461 / 926-99-5202 h.staringer@landkreis-tuttlingen.de
www.landkreis-tuttlingen.de
Merkblatt für ausländische Studierende
Für die Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Krankenversicherungsnachweis (Sie müssen eine Bescheinigung über eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen - Voraussetzung auch bei der Immatrikulation. Die Versicherung kann bei allen deutschen gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, der Studententarif beträgt derzeit etwa 50,-bis 60,- Euro im Monat.) In EU-Mitgliedsländern sowie manchen anderen europäischen Länder kann auch die „European Health Insurance Card“ (EHIC)erworben werden, die von der Hochschule als Versicherungskarte anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich bei Krankenversicherungen Ihres Heimatlandes.
- Immatrikulationsbescheinigung
- Eine Erklärung, wie Sie Ihr Studium finanzieren können (Finanzierungserklärung von den Eltern und Kontoauszug mit einem Guthaben von ca. 650,00 EUR). Auch während des Studiums muss regelmäßig ein bestimmtes Guthaben auf dem Konto nachgewiesen werden.
Die Aufenthaltserlaubnis hat ein Jahr Gültigkeit, dann muss sie verlängert werden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Anfrage auf dem Studierendensekretariat, Raum 244.
Ausländische Studierende können nach ihrem Abschluss bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben. Finden sie eine Arbeit, die ihrem Studienabschluss angemessen ist, erhalten sie eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis.
Das Geld, das Sie monatlich zur Verfügung haben, sollte ausreichen, um die Miete, Lebensmittel und andere Dinge sowie Noten und Bücher für das Studium, Fahrtgeld sowie weitere Kosten bezahlen zu können.
Informieren Sie sich, ob Sie ein Stipendium Ihres Heimatlandes erhalten. Auskunft bekommen Sie bei den deutschen Botschaften oder Konsulaten und beim DAAD www.daad.de, www.funding-guide.de
Die Trossinger Hochschule kann keine finanzielle Unterstützung leisten. Kleine Zuschüsse wie zum Beispiel für Reisekosten zu einem Wettbewerb werden auf Antrag vom Förderverein gewährt.
Deutsche Teilstipendien, ausgeschrieben u.a. vom Wissenschaftsministerium oder dem DAAD, können erst nach einigen Semestern erfolgreichen Studierens beantragt werden (z.B. Abschlussförderung für das Semester vor der Abschlussprüfung). Diese Stipendien erhalten nur sehr wenige Studierende.
Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten ausländische Studierende auch automatisch eine Arbeitserlaubnis, die jedoch begrenzt ist: Derzeit ist es möglich, neben dem Studium bis zu 120 ganze oder 240 halbe Tage einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.
Der Musikhochschule ist ein Studentenwohnheim angeschlossen, das etwa 20 Gehminuten von der Hochschule entfernt liegt.
In der „Hochschulstadt“ Trossingen gibt es darüber hinaus zahlreiche Studenten-WGs und Studentenzimmer, die über Inserate in der Zeitung oder das Schwarze Brett in der Hochschule annonciert werden.
Informationen zu Hotels: www.trossingen.de
www.auswaertiges-amt.de (Willkommen in Deutschland) mit einer Liste der deutschen Botschaften und Konsulate und andere Informationen über Deutschland.
Sprachzeugnis
Gemäß § 5 unserer Immatrikulationssatzung müssen Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen im Niveau B2 von einer unabhängigen Institution (z.B. Sprachschule, Goethe-Institut etc.) sein. Der Nachweis ist vor Ablauf der Rückmeldefrist ins dritte Fachsemester vorzulegen.
Auszug aus der Immatrikulationssatzung:
§ 5 Nachweise deutscher Sprachkenntnisse
(1) Ausländische Studienbewerber (Bildungsinländer ausgenommen) haben gemäß § 60 Abs. 2
Nr. 1 LHG ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Soweit in der Anlage
zu dieser Satzung nicht anders gefordert, hat für Bachelor- und Masterstudiengänge der Nachweis
durch Vorlage eines Zertifikats entsprechend der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen haben vor Ablauf der Rückmeldefrist für das dritte Fachsemester
zu erfolgen. Eine Rückmeldung ins dritte Fachsemester ist nur nach Vorlage eines
entsprechenden Nachweises möglich.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Zulassung zur Aufnahmeprüfung bei Bewerbern für die Ba-
chelor- und Masterstudiengänge Gymnasiallehramt, Musik-Pädagogik sowie für den
Masterstudiengang Musikwissenschaft nur erfolgen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein Zeugnis
über deutsche Sprachkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 vorgelegt wird. In Härtefällen
kann auf Antrag bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen (Fehlen eines
Sprachzeugnisses mindestens der Niveaustufe B2) die Zulassung zur Aufnahmeprüfung unter der
Auflage erteilt werden, dass der Bewerber die Sprachkenntnisse durch Vorlage eines
entsprechenden Sprachzeugnisses vor Ablauf der Rückmeldefrist für das dritte Fachsemester
nachweist. Über diese Fälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Kann der geforderte Nachweis
nicht fristgerecht erbracht werden, erlischt die vorbehaltliche Zulassung. Eine Rückmeldung ins
dritte Fachsemester ist nur nach Vorlage eines B2-Zeugnisses möglich
Begabtenprüfung
Sie können an unserer Musikhochschule auch dann studieren, wenn Sie kein deutsches Abitur haben. In dem Fall müssen Sie eine Begabtenprüfung machen.
- Sie schreiben einen Text in deutscher Sprache
- Sie schreiben mit einer gut lesbaren Handschrift
- Sie haben dafür zwei Stunden Zeit
- Sie können zwischen drei vorgegebenen Themen auswählen. Hier ein Beispiel für ein Thema: Eine Komponist*in schreibt ein Musikstück. Welche Aufgabe hat der Musiker, wenn er dieses Musikstück spielen will?
- Sie begründen ihre Aussagen, zum Beispiel ungefähr so: der Musiker spielt genau das, was in den Noten steht, weil….oder: die Musikerin spielt nach ihren eigenen Vorstellungen, weil…
- Sie sprechen in verständlichem Deutsch
- Sie wissen etwas über die Tätigkeit einer Musikerin
- Sie zeigen Interesse an Musik und Kultur in Deutschland
- Sie antworten mündlich auf unsere Fragen, zum Beispiel:
- Warum möchten Sie Musik studieren?
- Warum haben Sie sich an der Musikhochschule Trossingen beworben?
- Welches Berufsziel möchten Sie mit dem Musikstudium erreichen?
- Haben Sie einen Lieblingskomponisten? Warum?
- Die mündliche Prüfung dauert ungefähr 10 – 15 Minuten