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Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Dies sollten Sie über ein Studium an der Hochschule für Musik Trossingen wissen:

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Hinweise zu Bewerbung, Studium und Aufenthalt

Bitte beachten: Die folgenden Informationen gelten nur für Anwärter auf ein Vollzeitstudium (einschl. Kontaktstudium). Austauschstudierende (z.B. Erasmus, California-Programm) oder Stipendiaten, die nur eine begrenzte Zeit in Trossingen verbringen möchten, informieren sich hier: Hochschule - Internationaler Austausch.

Die Voraussetzungen für eine Aufnahme an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen sind für alle gleich. Ausländische Bewerber müssen allerdings zusätzlich folgende Nachweise erbringen:

  • Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (siehe unten)
  • fremdsprachigen Zeugnissen eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung beilegen

Die speziell für Ihr Heimatland gültigen Bestimmungen erfahren Sie über die deutsche Botschaft in Ihrem Land. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt nach den jeweils gültigen Regelungen, bevor Sie nach Deutschland kommen.

Um nach Deutschland einreisen zu können, müssen Sie gegebenenfalls ein gültiges Visum für Studienbewerber (Applicants’ Visa) besitzen. Dieses erhalten Sie unter Vorlage der Einladung zur Aufnahmeprüfung in einem deutschen Konsulat Ihrer Heimatlandes. Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein! Dieses kann nicht verlängert oder geändert werden, ohne dass Sie wieder in Ihr Heimatland zurückkehren müssen!

Einwohner der EU-Staaten sowie der folgenden Länder benötigen zur Einreise kein Visum: Andorra, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz, Honduras, USA.

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie zur Immatrikulation einen amtlichen Nachweis der Aufenthaltserlaubnis vorlegen, andernfalls ist eine Einschreibung nicht möglich. Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist das Ausländeramt in Tuttlingen:

Landratsamt Tuttlingen Ausländeramt
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 / 926-5202
Fax: 07461 / 926-99-5202 h.staringer@landkreis-tuttlingen.de 
www.landkreis-tuttlingen.de 

Merkblatt für ausländische Studierende

Für die Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Krankenversicherungsnachweis (Sie müssen eine Bescheinigung über eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen - Voraussetzung auch bei der Immatrikulation. Die Versicherung kann bei allen deutschen gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, der Studententarif beträgt derzeit etwa 50,-bis 60,- Euro im Monat.) In EU-Mitgliedsländern sowie manchen anderen europäischen Länder kann auch die „European Health Insurance Card“ (EHIC)erworben werden, die von der Hochschule als Versicherungskarte anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich bei Krankenversicherungen Ihres Heimatlandes.
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Eine Erklärung, wie Sie Ihr Studium finanzieren können (Finanzierungserklärung von den Eltern und Kontoauszug mit einem Guthaben von ca. 650,00 EUR). Auch während des Studiums muss regelmäßig ein bestimmtes Guthaben auf dem Konto nachgewiesen werden.

Die Aufenthaltserlaubnis hat ein Jahr Gültigkeit, dann muss sie verlängert werden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Anfrage auf dem Studierendensekretariat, Raum 244.

Ausländische Studierende können nach ihrem Abschluss bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben. Finden sie eine Arbeit, die ihrem Studienabschluss angemessen ist, erhalten sie eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis.

Das Geld, das Sie monatlich zur Verfügung haben, sollte ausreichen, um die Miete, Lebensmittel und andere Dinge sowie Noten und Bücher für das Studium, Fahrtgeld sowie weitere Kosten bezahlen zu können.

Informieren Sie sich, ob Sie ein Stipendium Ihres Heimatlandes erhalten. Auskunft bekommen Sie bei den deutschen Botschaften oder Konsulaten und beim DAAD www.daad.dewww.funding-guide.de 

Die Trossinger Hochschule kann keine finanzielle Unterstützung leisten. Kleine Zuschüsse wie zum Beispiel für Reisekosten zu einem Wettbewerb werden auf Antrag vom Förderverein gewährt.

Deutsche Teilstipendien, ausgeschrieben u.a. vom Wissenschaftsministerium oder dem DAAD, können erst nach einigen Semestern erfolgreichen Studierens beantragt werden (z.B. Abschlussförderung für das Semester vor der Abschlussprüfung). Diese Stipendien erhalten nur sehr wenige Studierende.

Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten ausländische Studierende auch automatisch eine Arbeitserlaubnis, die jedoch begrenzt ist: Derzeit ist es möglich, neben dem Studium bis zu 120 ganze oder 240 halbe Tage einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Der Musikhochschule ist ein Studentenwohnheim angeschlossen, das etwa 20 Gehminuten von der Hochschule entfernt liegt.
In der „Hochschulstadt“ Trossingen gibt es darüber hinaus zahlreiche Studenten-WGs und Studentenzimmer, die über Inserate in der Zeitung oder das Schwarze Brett in der Hochschule annonciert werden.

Informationen zu Hotels: www.trossingen.de 

www.auswaertiges-amt.de  (Willkommen in Deutschland) mit einer Liste der deutschen Botschaften und Konsulate und andere Informationen über Deutschland.

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Sprachzeugnis Niveau B2

Gemäß § 4 unserer Immatrikulationssatzung müssen Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern ihre Kenntnisse der deutschen Sprache durch ein Sprachzeugnis nachweisen. Dieses Sprachzeugnis muss ein Zertifikat im Niveau B2 von einer unabhängigen Institution (z.B. Sprachschule, Goethe-Institut etc.) sein.

Bewerber für Bachelorstudiengänge
Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben, ist es zwingend notwendig, dass ein Sprachzeugnis mindestens Niveau B2 Ihrer Bewerbung beiliegt. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einem entsprechenden Sprachkurs teilnehmen, können Sie ersatzweise eine Bestätigung der Sprachschule beifügen, aus der hervorgeht, wann genau Sie die Prüfung ablegen und das Zertifikat B2 erhalten werden. Diese Bestätigung ersetzt nicht die Vorlage des eigentlichen Sprachzeugnisses! Wir weisen darauf hin, dass Ihnen gemäß § 4a unserer Immatrikulationssatzung keine Einladung zu Aufnahmeprüfung geschickt werden kann, wenn dieser Nachweis nicht fristgerecht eingereicht wird.

Falls Ihnen ein Studienplatz zugeteilt wird, erhalten Sie eine Zulassung für zwei Semester, mit der Auflage, das Sprachzeugnis B2 spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters vorzulegen. Ist Ihnen das nicht möglich, erlischt die vorläufige Zulassung und Sie werden automatisch exmatrikuliert.

Ausführliche Informationen für Bachelor

Bewerber für Masterstudiengänge
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben und kein Sprachzeugnis Niveau B2 vorlegen können, laden wir Sie trotzdem zur Aufnahmeprüfung ein. Falls Ihnen ein Studienplatz zugeteilt wird, erhalten Sie eine Zulassung für zwei Semester, mit der Auflage, das Sprachzeugnis B2 spätestens bis zum Ende Ihres zweiten Semesters vorzulegen. Ist Ihnen das nicht möglich, erlischt die vorläufige Zulassung und Sie werden automatisch exmatrikuliert.

Ausführliche Informationen für Master

Auszug aus der Immatrikulationssatzung:

§ 4 Zulassungsantrag

(2) Mit dem ausgefüllten Bewerbungsvordruck sind vorzulegen:
(...)
h) von ausländischen Studienbewerbern (ausgenommen Bildungsinländern) einen Nachweis über ausreichend vorhandene Deutschkenntnisse gemäß § 5 der Immatrikulationssatzung (...)

§ 5  Nachweise deutscher Sprachkenntnisse

(1) Ausländische Studienbewerber (Bildungsinländer ausgenommen) haben gemäß § 60 Abs. 3 Ziff. 1 LHG ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Soweit in der Anlage zu dieser Satzung nicht anders gefordert, hat der Nachweis durch Vorlage eines Zertifikats entsprechend der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erfolgen. Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung kann für Bewerber zu Bachelorstudiengängen nur dann erteilt werden, wenn vor der Aufnahmeprüfung ein Zeugnis über deutsche Sprachkenntnisse mit mindestens Niveaustufe B1 vorgelegt wird. Immatrikulationssatzung / 15.02.2023 Seite 4 von 44

(2) In Ausnahmefällen kann bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen (Fehlen eines Sprachzeugnisses mit mind. Niveaustufe B 2) eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass der Bewerber nach Ablauf des 2. Studiensemesters die Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Sprachzeugnisses nachweist. Über diese Fälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Kann diese Prüfung nicht nachgewiesen werden, erlischt die vorbehaltliche Zulassung. Eine Rückmeldung ins 3. Fachsemester ist nur nach Vorlage eines B2-Zeugnisses möglich.

Begabtenprüfung

Sie können an unserer Musikhochschule auch dann studieren, wenn Sie kein deutsches Abitur haben.  In dem Fall müssen Sie eine Begabtenprüfung machen.

  • Sie schreiben einen Text in deutscher Sprache
  • Sie schreiben mit einer gut lesbaren Handschrift
  • Sie haben dafür zwei Stunden Zeit
  • Sie können zwischen drei vorgegebenen Themen auswählen. Hier ein Beispiel für ein Thema: Eine Komponist*in schreibt ein Musikstück. Welche Aufgabe hat der Musiker, wenn er dieses Musikstück spielen will?
  • Sie begründen ihre Aussagen, zum Beispiel ungefähr so: der Musiker spielt genau das, was in den Noten steht, weil….oder: die Musikerin spielt nach ihren eigenen Vorstellungen, weil…

  • Sie sprechen in verständlichem Deutsch
  • Sie wissen etwas über die Tätigkeit einer Musikerin
  • Sie zeigen Interesse an Musik und Kultur in Deutschland
  • Sie antworten mündlich auf unsere Fragen, zum Beispiel:
  1. Warum möchten Sie Musik studieren?
  2. Warum haben Sie sich an der Musikhochschule Trossingen beworben?
  3. Welches Berufsziel möchten Sie mit dem Musikstudium erreichen?
  4. Haben Sie einen Lieblingskomponisten? Warum?
  5. Die mündliche Prüfung dauert ungefähr 10 – 15 Minuten