Orchesterbüro
Das Orchesterbüro gibt alle Dienstpläne des Hochschulorchesters Trossingen bekannt, ebenso die Einteilungen und Besetzungen der notwendigen Orchesterstimmen, insbesondere der Streichergruppen. Außerdem erhalten Sie hier das Notenmaterial aus dem aktuellen Repertoire.
Zudem ist das Orchesterbüro Organisator des Unterrichtsangebots Orchesterstudien für hohe und tiefe Streicher. Aktuelle Unterrichtstermine sowie Termine der Probespieltrainings (zwei pro Semester) können Sie hier gerne anfordern.
Orchesterpflichtige Studierende oder an der Orchesterarbeit interessierte Studierende werden gebeten, sich regelmäßig über Projekte und Inhalte zu informieren. Die Termine sind auf der Website veröffentlicht und zudem in der Hochschule im Aushang des Orchesterbüros, EG zwischen Hörsaal und Cafeteria, ersichtlich.
Informationen für Studierende mit Orchesterpflicht
1. ORCHESTERPFLICHT
Die Orchesterpflicht bezieht sich auf alle Dienste des Hochschulorchesters, sowohl in Konzertproduktionen als auch in Prüfungsbegleitungen und Repertoireproben. Orchesterpflichtig sind alle, die Orchesterinstrumente der Studiengänge Bachelor, Master und KE studieren. Bei einer Studienzeitverlängerung verlängert sich die Orchesterpflicht entsprechend.
2. ORCHESTERBESETZUNG
Die Orchesterbesetzung erfolgt durch Einteilung. Die Einteilung der Harmoniestimmen erfolgt durch die jeweiligen Hauptfachlehrer. Die Einteilung der Streicher erfolgt durch die Hauptfachlehrer in Zusammenarbeit mit dem Orchesterbüro.
Bei Nichteinteilung aufgrund von Überangebot in den entsprechenden Klassen besteht für nichteingeteilte Studierende die Verpflichtung, gegebenenfalls – auch kurzfristig – einzuspringen! Die Einteilung wird durch das Orchesterbüro bekannt gegeben.
3. ORCHESTERBEFREIUNG
In begründeten Fällen kann eine Orchesterbefreiung beantragt werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag (formlos mit Anlage) frühestmöglich, jedoch spätestens zwei Wochen vor Beginn einer Arbeitsphase, einzureichen. Gründe zur Orchesterbefreiung sind in der Orchesterordnung nachzulesen. Eine Befreiung kann bei entstandener Notwendigkeit widerrufen werden.
4. ORCHESTERNOTEN
Das Notenmaterial für die gesamte Orchesterarbeit eines Semesters liegt zu Semesterbeginn im Orchesterbüro aus. Die orchesterpflichtigen Studierenden entleihen dort in Eigenverantwortung. Ebenso sind die Studierenden für das Material während der Entleihzeit verantwortlich. Die Rückgabe der Noten muss spätestens 1 Woche nach den Abschluss-Konzerten der Arbeitsphasen oder nach den entsprechenden Register-/ Repertoireprobe erfolgen. Für verlorenes Notenmaterial muss Ersatz geleistet werden.
5. ENTSCHULDIGUNG BEI PROBEN
Bei Krankheit ist eine Entschuldigung telefonisch oder persönlich spätestens 1 Stunde vor Beginn der Orchesterprobe an das Orchesterbüro notwendig. Ferner ist neben einem ärztlichen Attest eine von dem Hauptfachlehrer unterschriebene schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Wochen nachzureichen. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der jeweilige Hauptfachlehrer informiert. Das Rektorat behält sich Konsequenzen vor.
6. ANWESENHEITSLISTEN
Bei allen Orchesterproben liegen Anwesenheitslisten aus. Bitte tragen Sie sich selbst mit Angabe des Hauptfachs ein. Diese Listen dienen dazu, um auch zu einem späteren Zeitpunkt nachprüfen zu können, ob regelmäßige Anwesenheit gegeben war. Zudem bilden sie die Grundlage zur Vergabe der Testate und Leistungsnachweise zum Semesterende.
7. DIENSTZEITEN / ORT
Das Orchester probt während der Arbeitsphasen in der Regel täglich von 10.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr im Konzertsaal oder in der kleinen Aula der Musikhochschule.
8. ORCHESTERAUSHANG
Der Orchesteraushang befindet sich in der Hochschule neben der Cafeteria. Dort sind die aktuellen Dienstpläne und die Besetzung einzusehen. Da sich die Dienstplanungen aus nicht vorhersehbaren Gründen ändern können, ist es unumgänglich, dass Orchesterpflichtige regelmäßig die Bekanntmachungen beachten.
9. VERGABE DER TESTATE
Das Studienbuch sollte am Ende des Semesters im Orchesterbüro zur Vergabe des Testates abgegeben werden. Nach Unterzeichnung durch den Orchesterleiter kann das Studienbuch dort auch wieder abgeholt werden. Leistungsnachweise werden ebenfalls im Orchesterbüro ausgestellt.