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Beratungsangebote für Studierende

Die Hochschule für Musik Trossingen bietet Studierenden entlang des Studienverlaufs sowie für besondere Situationen unterschiedliche Beratungsangebote. Sollten Sie in der folgenden Auflistung kein zutreffendes Beratungsangebot finden, wenden Sie sich bitte an das Rektorat.

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  • Erstsemesterberatung

Zu Beginn des Studiums wird eine Informationsveranstaltung speziell für Studienanfänger durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Organisation und Verlauf des Studiums sowie die Wahlmöglichkeiten:   Infos im News-Bereich der Website.

  • Beratungsangebote der Studienkommission 

Mitglieder der Studienkommission bieten in Zusammenarbeit mit den Hochschullehrenden der Fachgruppen Studienfachberatungen zu verschiedenen Studiengängen, Studienschwerpunkten und Modulen an. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen des Fachs, der Studierbarkeit, Auslegungen von Anforderungen in Modulhandbüchern etc. geht.

  • Beratung/Unterstützung – wissenschaftliches und schriftliche Arbeiten

Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten (Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten) sowie bei weiteren schriftlichen Arbeiten (Methodikarbeiten, Booklet): Tutorat bei Adrian Brenneisen a.brenneisen(at)stud.hfm-trossingen.de
Handreichung Master-Booklets
Anleitung zur Erstellung schriftlicher Arbeiten und Mappen

  • Mentoren

Mentoren sind ein fester Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnungen und unterstützten den Studierenden durch spezifische Informationen über Aufbau, Verlauf und Inhalte des Studiums, bei der Entscheidung für das Profil bzw. die Profile sowie in der Auswahl der Wahlmodule. Insbesondere verständigt der Mentor sich mit dem Studierenden über die Anzahl der bereits erworbenen und nach Studienplan noch fehlenden LP, er berät ihn hinsichtlich einer Entwicklung der Stärken und dem Ausgleich von Schwächen, er motiviert ihn zu Selbstständigkeit und Eigeninitiative. Er unterstützt eine individuelle Studienbiographie innerhalb der Rahmenvorgaben. Weitere Beratungsgespräche –auch mit anderen Lehrkräften –finden auf deren Veranlassung oder auf Wunsch des Studierenden statt. Der Studierende muss die Beratung in Anspruch nehmen. Studierende haben die Möglichkeit einen zweiten Mentor zu wählen. Die Beratung durch den Mentor findet mindestens einmal pro Semester statt und das Protokoll des Beratungsgesprächs ist mit der Rückmeldung vorzulegen (siehe Formular für Beratungsgespräche – Mentorengespräch). 

Eine Ausnahme bilden die Lehramtsstudiengänge. Sowohl im Bachelor-wie im Masterstudiengang Gymnasiallehramt erfolgt die Beratung und Begleitung durch den Studienverlauf durch die Studiengangsleitung der Lehramtsstudiengänge.

  • Studierenden- und Prüfungsverwaltung

In allen formalen Angelegenheiten unterstützt die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Dies betrifft insbesondere Prüfungen und Leistungsnachweise, aber auch allgemeine Fragen zum Studium. Bitte kontaktieren Sie die für Ihr Anliegen entsprechende Ansprechpartnerin.

  • Internationale Studierende und Studierendenförderung

Das International Office/ Büro für Internationale Austausche und Studierendenförderung der Hochschule berät und betreut Studierende, die an einem Aufenthalt im Ausland (Studium oder Praktikum) interessiert sind.

  • AStA – Allgemeiner Studierendenausschuss 

Der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ist ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen und Probleme aller Studierenden sowie als Vermittler und Ansprechpartner zwischen den Studierenden und dem Rektorat.

  • Gleichstellungsbeauftragte und für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule für Musik ist auch zuständig für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sowie für alltägliche Angelegenheiten, die das faire Verhalten im Miteinander betreffen, Ansprechpartnerin. In diesem Sinne fungieren die Gleichstellungsbeauftragten als Vertrauenspersonen für die individuellen Anliegen von Studierenden.

  • Schwangerschaft und Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass schwangere Studentinnen die Schwangerschaft der Hochschule mitteilen sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während dieser Zeiten vermieden werden. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen darf die Hochschule schwangere Studentinnen sechs Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Entbindung nicht Studieren lassen, außer Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Die Erklärung ist unwirksam, sofern sie dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung oder einem ärztlichen Zeugnis entgegensteht. Die Formulare zum Mutterschutz und zur Beurlaubung, Beantragung individueller Teilzeit und Studienzeitverlängerung, finden Sie im Downloadbereich.

Als familienfreundliche Hochschule bieten wir Ihnen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie Beratungsmöglichkeiten an. Das Angebot können Sie auch ohne formale Meldung der Schwangerschaft wahrnehmen. Ansprechpartner ist Herr Prof. Dr. Ahner.
Formular zur Mitteilung der Schwangerschaft

  • Psychologische Beratung

für individuelle Anlegen und Probleme stehen Ihnen neben den hier aufgeführten Beratungsangeboten weitere Ansprechpartner für psychologische Beratungen zur Verfügung.

  • Seelsorge

die Studierendenseelsorge ist offen für persönliche Anliegen für Gespräche Überlebens- und Glaubensfragen aber auch für gemeinsame Initiativen wie Gebetstreffen oder Bibellesegruppen.

Weitere Beratungsangebote: Studierendenwerk, Medienkompetenz, Bibliothek,

  • Ombudsperson

Als Studierende haben Sie bei der Ombudsperson eine ergänzende Unterstützung, wenn:

  • Sie glauben, dass Sie ungerecht oder falsch behandelt wurden,
  • Sie Information oder Rat zu Problemen mit Ihrem Studium oder Ihrer Promotion benötigen und sich nicht an Ihren Studiengang oder Studienbereich wenden wollen,
  • Sie sich nicht sicher sind, an welche Stelle an der Hochschule Sie sich wenden sollen oder in der Kommunikation mit der Verwaltung oder den Fachbereichen nicht weiter kommen.

Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte die hochschulexterne Ombudsperson:
Marek Zalarski
Hohnerstraße 8/1
78647 Trossingen
Tel.: 07425 3300719
Mobil: 01575 1606810
E-Mail: zalarski+ombud(at)gmail.com
Homepage: www.zalarski.bplaced.de/ombud

  • Awareness

Das Awareness Team der HfM Trossingen ist eine Gruppe von Studierenden, die sich für mehr Awareness im Hochschulalltag einsetzen und sich gegen jegliche Art von Machtmissbrauch, sexuelle Übergriffe, Mobbing und Diskriminierung stellen.

Wenn Du selbst Situationen jeglicher Art und Ausmaßes erlebst und/oder beobachtest, haben wir ein offenes Ohr für Dich und helfen Dir, dich an die passenden Beratungsstellen zu wenden. Das alles natürlich vertraulich und, wenn gewünscht, auch anonym. So kannst Du uns erreichen: awareness(at)hfm-trossingen.de

Symptomorientierte Beratung bei gesundheitlichen Problemen

Besprechung von Therapiemöglichkeiten und langfristigen prophylaktischen Maßnahmen