Studiengebühren, Verwaltungskosten und
Beitrag des Studierendenwerks
Verwaltungskosten und den Beitrag des Studierendenwerk müssen alle Studierenden bei ihrer Einschreibung oder Rückmeldung und auch bei Beurlaubung bezahlen. Sofern weitere Studiengebühren anfallen, erhalten Sie einen separaten Studiengebührenbescheid. (Ausnahme: Kontaktstudium; hier sind NUR die Studiengebühren zu bezahlen, kein Semesterbeitrag).
Studienfinanzierung
Anträge auf Befreiung bis 21. Januar beziehungsweise 21. Juni für das folgende Semester an die Studierendenverwaltung.
Immatrikulation ab WS 2017/18
- Studiengebühren für internationale Studierende
Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind, müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen.
Dies gilt für ein Studium in einem Bachelor-, konsekutiven Master- und Staatsexamensstudiengang.
- Studiengebühren für ein Zweitstudium
Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem weiteren (auch konsekutiven) Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen (Zweitstudium), müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester (Zweitstudiengebühr) zahlen.
- Studiengebühren für einen weiterbildenden Master
Für folgende weiterbildende Masterstudiengänge werden Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben:
Kammermusik | Liedgestaltung | Oper | Vokalensemble | Performance | Neue Musik | Musik & Bewegung | Musikvermittlung | Dirigieren | Ensembleleitung | Klassenmusizieren | 3. und 4. Lebensabschnitt | Orchester | Extended Music Education | Musikwissenschaft
Gebühren pro Semester
Bachelor/ Gymnasiallehramt (Schulmusik) und konsekutive Masterstudiengänge | 1.500 € - nur für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/EWR |
zweites Studium (Bachelor oder Master) für Studierende aus Deutschland oder EU/EWR | 650 € |
weiterbildende/ bzw. nicht konsekutive Masterstudiengänge laut Satzung | 650 € |
Aufbaustudiengang Konzertexamen | 1000 € |
Promotion | - |
Kontaktstudium (künstlerisch) | 1.400 € SS | 1.600 € WS |
Kontaktstudium (künstlerisch-pädagogisch und wissenschaftlich) | 500 € |
Jugendklasse | 420 € SS | 540 € WS |
Gasthörer | 102 € |
Verwaltungskostenbeitrag | 70,00 € |
Studierendenwerksbeitrag | 41,50 € |