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Studiengebühren, Verwaltungskosten und
Beitrag des Studierendenwerks

Verwaltungskosten und den Beitrag des Studierendenwerk müssen alle Studierenden bei ihrer Einschreibung oder Rückmeldung und auch bei Beurlaubung bezahlen. Sofern weitere Studiengebühren anfallen, erhalten Sie einen separaten Studiengebührenbescheid. (Ausnahme: Kontaktstudium; hier sind NUR die Studiengebühren zu bezahlen, kein Semesterbeitrag).

Studienfinanzierung

Anträge auf Befreiung bis 21. Januar beziehungsweise 21. Juni für das folgende Semester an die Studierendenverwaltung.

Kontakt
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Immatrikulation ab WS 2017/18

  • Studiengebühren für internationale Studierende

Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind, müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen.
Dies gilt für ein Studium in einem Bachelor-, konsekutiven Master- und Staatsexamensstudiengang. 

  • Studiengebühren für ein Zweitstudium

Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem weiteren (auch konsekutiven) Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen (Zweitstudium), müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester (Zweitstudiengebühr) zahlen. 

  • Studiengebühren für einen weiterbildenden Master

Für folgende weiterbildende Masterstudiengänge werden Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben:

Kammermusik | Liedgestaltung | Oper | Vokalensemble | Performance | Neue Musik | Musik & Bewegung | Musikvermittlung | Dirigieren | Ensembleleitung | Klassenmusizieren | 3. und 4. Lebensabschnitt | Orchester | Extended Music Education | Musikwissenschaft

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Gebühren pro Semester 

Bachelor/ Gymnasiallehramt (Schulmusik) und konsekutive Masterstudiengänge1.500 € - nur für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/EWR 
zweites Studium (Bachelor oder Master) für Studierende aus Deutschland oder EU/EWR650 €
weiterbildende/ bzw. nicht konsekutive Masterstudiengänge laut Satzung650 € 
Aufbaustudiengang Konzertexamen1000 € 
Promotion-
Kontaktstudium (künstlerisch)1.400 € SS |  1.600 € WS 
Kontaktstudium (künstlerisch-pädagogisch und wissenschaftlich)500 €
Jugendklasse420 € SS | 540 € WS
Gasthörer
 
102 €
Verwaltungskostenbeitrag70,00 €
Studierendenwerksbeitrag41,50 €

Links

Tuition fees in post-graduate Masters programs and post-graduate programs according to the bylaws of the Trossingen University of Music (in German):

Tuition fees according to the bylaws

Doctoral students do not pay any tuition fees.

Grandfather Clause

International students in a second study program who are already enrolled at the Trossingen University of Music upon this law coming into effect (Summer Semester 2017) can complete their studies in this program with the currently desired degree without incurring fees (Bestandsschutz/Grandfathering). This applies as well to two or more degree programs for which an enrollment existed before the law came into force.

Fördermöglichkeiten

Informationen zu Fördermöglichkeiten wie BAföG oder Stipendien: Infothek für Studierende > Fördermöglichkeiten

Informationen zum Thema Studiengebühren auf der Seite des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: mwk.baden-wuerttemberg.de (engl.)

Möglichkeiten der Gebührenbefreiung

Links

Informationen zu Studiengebühren nach dem Landeshochschulgebührengesetz: mwk.baden-wuerttemberg.de

Studiengebühren in weiterbildenden Masterstudiengängen
und postgradualen Studiengängen laut Satzung Musikhochschule Trossingen:

Studiengebühren laut Satzung

Doktorandinnen und Doktoranden zahlen keine Studiengebühren.