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Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim

Dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale Betreuung und Förderung von Studierenden an neun Hochschulstandorten in Baden-Württemberg, darunter die Universitäten Tübingen und Hohenheim und die Musikhochschule Trossingen.

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Service des Studierendenwerks

Dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale Betreuung und Förderung von Studierenden an neun Hochschulstandorten in Baden-Württemberg, darunter die Universitäten Tübingen und Hohenheim und die Musikhochschule Trossingen.
Mensa und Cafeteria
Mitarbeiterin des Studierendenwerks: Romana Scroppo
Schultheiß-Koch-Platz 3, 78647 Trossingen, Tel. 07425/9491-27
In der Vorlesungszeit ist die Cafeteria wie folgt geöffnet:
Mo-Do 08.30–16.00 Uhr und Fr 08.00–15.30 Uhr
Ein warmes Mittagessen wird für Studierende zum Preis von 3,25 Euro angeboten.
Zeiten der Mittagessenausgabe (nur während der Vorlesungszeit):
Mo-Fr 11.30–13.30 Uhr.Snacks und Getränke am Automaten.
Amt für Ausbildungsförderung
Das Amt für Ausbildungsförderung bearbeitet die Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Listplatz 1, 72764 Reutlingen, Postanschrift: Postfach 25 05, 72715 Reutlingen,
Tel. +49 7121/68088-0, Fax +49 7121/68088-59
Telefonische Öffnungszeiten Infopoint: Mo-Do 09.00-12.00 und Di 13.00-15.30 Uhr
Sprechzeiten zur persönlichen Beratung: nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten (Sachbearbeitung): Mo, Mi 13.30-15.30 und Di, Do 09.00-11.00 Uhr
Telefonische Öffnungszeiten BAFöG-Infopoint in Tübingen:
Di-Mi: 09.00-14.00, Do 09.00-12.00 und 12.30-16.30 Uhr
Das Amt für Ausbildungsförderung in Reutlingen ist für Studierende in Trossingen zuständig. Mehrmals im Jahr bieten wir auch Sprechstunden direkt vor Ort an.
Antragsformulare auch auf der Webseite www.my-stuwe.de unter BAföG/Formulare zum Download.
Weitere Infos zum BAföG, zu Ansprechpersonen sowie Öffnungszeiten unter: www.my-stuwe.de/bafoeg/bafoeg-ansprechpartner/
Studierendenwerk vermittelt KfW-Studienkredite
Als örtlicher Vertriebspartner der staatlichen KfW-Förderbank bietet das Studierendenwerk Beratungen an und vermittelt den KfW-Studienkredit. Der KfW-Studienkredit soll helfen, die Lebenshaltungskosten zu finanzieren – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern. Der Studienkredit kann mit dem BAföG oder dem Bildungskredit kombiniert werden. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Anträge auf KfW-Studienkredite werden im Online-Kreditportal unter der Adresse www.kfw.de gestellt. Als Partner der KfW führt das Studierendenwerk auch die rechtlich notwendige Legitimationsprüfung durch.
Darlehen Darlehen sind für Studierende gedacht, die vorübergehend in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Man unterscheidet zwei Finanzierungsarten: Darlehen bis  400 € sowie Darlehen von 401 € bis 1.200 €. Für das letztere ist eine beglaubigte Bürgschaftserklärung notwendig und zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.Auskünfte über Kredite und Darlehen erteilt Ihnen: Ana Schmidt vom Amt für Ausbildungsförderung, Listplatz 1, 72764 Reutlingen
Tel. 07121 68088-14 : Mo, Mi 13.30-15.30 Uhr | Di, Do 09.00-11.00 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung: ana.schmidt@sw-tuebingen-hohenheim.de
Studentische Versicherung Mehr Informationen unter https://www.my-stuwe.de/beratung-soziales/versicherungen/
Gesetzliche Unfallversicherung Studierende sind während Lehrveranstaltungen sowie auf dem Weg von und zur Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Mehr Informationen zu den versicherten Tätigkeiten unter www.uk-bw.de/Versicherte
Studentische Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht für die Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten, soweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keinen Versicherungsschutz gewährt
Garderoben- und Fahrradversicherung Versichert sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel und Fahrräder der Studierenden in den Garderoben bzw. an Fahrradabstellplätzen im Bereich der Bildungseinrichtungen, soweit die Studierenden zu Vorlesungen, Übungen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium anwesend sind. Mitversichert ist auch der Aufenthalt in den Räumen des Studierendenwerks.
Im Schadensfall bzw. für nähere Infos wenden Sie sich  an
Barbara Hagenauer aus der Abteilung Zentrale Dienste, Tel. 07071/29-73833,
barbara.hagenauer@sw-tuebingen-hohenheim.de
Rechtsberatung Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim bietet Studierenden der angeschlossenen Hochschulen bei rechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung. Geschäftsbesorgungen werden nicht geleistet, also weder Prozesse geführt noch Schriftsätze erstellt. Eine Beratung ist nur bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises möglich. Persönliche Beratung: Sabine Gehweiler. Anmeldung unter Tel. 07071/9697-16
Psychotherapeutische Beratung Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim, mehr Informationen unter www.my-stuwe.de/beratung-soziales/psychotherapeutische Beratung/ Tel. 07071/253960, Fax: 07071/253961 Beratung bei allen studienbezogenen und persönlichen Problemen (Arbeitsschwierigkeiten, Prüfungsängsten, Partnerproblemen, Kontaktschwierigkeiten usw.). Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Anmeldezeiten: Mo 08.45–14.00 Uhr, Di-Do 08.45-12.30 Uhr (übrige Zeit: Anrufbeantworter); Kontaktadressen weiterer Beratungsstellen, die mit dem Studierendenwerk kooperieren, finden Sie unter: https://www.my-stuwe.de/beratung-soziales/psychotherapeutische-beratung/#nav-kooperationspartner
Vertreterversammlung Tübingen
Mitglieder des Lehrkörpers: Prof. Anton Steck (Stellvertretung: N.N.)
Mitglied der Studierrendenvertretung: Raffaela Witzemann

 

 

Kontakt Studierendenwerk

Geschäftsführer: Oliver Schill, Friedrichstraße 21, 72072 Tübingen
Wohnheimverwaltung Tübingen: 07071 / 9697-0
Amt für Ausbildungsförderung: 07121 / 68088-0
Sekretariat Geschäftsführung: 07071 / 29-73822
E-Mail:
 info(at)sw-tuebingen-hohenheim.de   Homepage: www.my-stuwe.de