Vorläufige Zulassung
Studierende, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnten, werden nur vorläufig zum Studium zugelassen.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen den Nachweis über Sprachkenntnisse im Niveau B2 nach Ablauf des zweiten Studiensemesters durch Vorlage eines Sprachzeugnisses nachweisen. Abgelegt werden kann der Test bei einer unabhängigen Institution, z.B. Sprachschule, Goethe-Institut etc. Eine Rückmeldung ins 3. Fachsemester ist nur nach Vorlage eines B2-Zeugnisses möglich.
Ohne diesen Nachweis ist eine Rückmeldung zum Folgesemester nicht möglich - Sie werden automatisch exmatrikuliert gemäß § 4a Immatrikulationssatzung.
Wir bitten deshalb dringend, die vorläufige Zulassung und die Pflicht zur Vorlage des B2-Zeugnisses ernst zu nehmen!
Sprachkurse
Sie haben hier vor Ort folgende Möglichkeiten, die geforderten Deutschkenntnisse zu erlangen und die B2-Prüfung abzulegen:
- Volkshochschule Trossingen (VHS), Jakob-Hohner-Platz 1, Tel. 91066
- Treffpunkt Lernen, Marktplatz 19, Tel. 31555, Ansprechpartner Herr Schmidt
Es gibt selbstverständlich außerdem die Möglichkeit von Privatunterricht, die Prüfungsteilnahme muss dann selbständig organisiert werden. Weitere Sprachschulen befinden sich im näheren Umkreis (Rottweil, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen).