Rückmeldung
Die Rückmeldung ist nur für den Studiengang und die Hauptfächer möglich, für die der Studierende zugelassen ist. Sie ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Studienabschnitt bereits abgeschlossen wurde. Nach Anmeldung zur Abschlussprüfung (Hauptfachprüfung) im seither belegten Studiengang ist eine Rückmeldung für das daran anschließende Semester nicht mehr möglich, es sei denn, der Studierende ist noch für andere Studiengänge zugelassen.
Nach der Bezahlung der gesamten Studiengebühren in einem Betrag sowie der Zusendung des Rückmeldeformulars und des Zahlungsnachweises erfolgt Ihre Rückmeldung zum kommenden Semester durch das Sekretariat für Studierende. Sie erhalten Ihre Immatrikulationsbescheinigung per mail zugesandt.
Bitte die Zahlung unbedingt im Zeitraum ab 02. bis 19. Januar vornehmen! Bitte nicht bereits in 2020 einzahlen!
Termine und Fristen
- für Sommersemester: 02.-19. Januar
- für das Wintersemester: 01.-19. Juni
Voraussetzung
für die Rückmeldung ist gem. §22 der Immatrikulationssatzung Zahlung von:
- 41,50 € Studierendenwerksbeitrag + 70,00 € Verwaltungskostenbeitrag = 111,50 €
- plus Zahlung der anfallenden Studiengebühren für Ihren Studiengang laut Gebührenbescheid!
Internationale Studierende (konsekutiver Master oder Bachelor) 1.500 €
Zweitstudium oder Weiterbildender Master 650 €
Konzertexamen 1000 € - Austauschstudierende bezahlen nur den Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 41,50 €
BITTE BEACHTEN:
- bezahlen Sie bitte alle Gebühren innerhalb des Rückmeldezeitraums (nicht vor dem 02.Januar!)
- bezahlen Sie bitte alle anfallenden Gebühren in einer Überweisung, nicht mehr getrennt!
- Bei SM (GymPo I ) ab 8. Fachsemester bitte im Formular Rückmeldung noch zusätzlich angeben, welcher Unterricht genommen wird und gegebenenfalls per Wahlmodul rechtzeitig beantragen
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02600501017495530102
BIC/SWIFT: SOLADEST600
Verwendungszweck:
2081710000500– Matrikelnummer – Nachname, Vorname;
Formulare:
Rückmeldeformular Studiengang Allgemein
Rückmeldeformular Schulmusik
Zahlschein individuelle Studiengebühren
Nachfrist
Sollten Sie diesen Termin versäumen oder nicht alle Unterlagen rechtzeitig vorlegen, kann eine Nachfrist bis spätestens Dienstag, 9. Februar 2021 gewährt werden. Bei Inanspruchnahme einer Nachfrist muss nach dem Gebührenverzeichnis zum Landesgebührengesetz eine Gebühr von 30 € erhoben werden. Sind nach Ablauf der Nachfrist die fälligen Gebühren noch nicht bezahlt, kann eine Rückmeldung nicht mehr vorgenommen werden. Es erfolgt die Exmatrikulation.
Rückmeldung nach der Corona-Verordnung ausschließlich online
Aufgrund der Corona Bestimmungen ist die Vorlage des Studienbuches nicht möglich. Sie können Ihr Studienbuch nach erfolgter Rückmeldung zu einem späteren Zeitpunkt an der Zentrale abgeben, es wird dann im Sekretariat für Studierende mit dem Semesterstempel versehen und kann wieder an der Zentrale abgeholt werden.