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Rückmeldung

  • für das Wintersemester: 01.-21. Juni
  • für das Sommersemester: 01.-21. Januar
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Bitte beachten:

Die Rückmeldung ist nur für den Studiengang und die Hauptfächer möglich, für die der Studierende zugelassen ist. Eine Rückmeldung ist für alle Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich erforderlich. Während einer Beurlaubung sind Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich nicht möglich. Sind Studien- und Prüfungsleistungen über die Regelstudienzeit hinaus oder nach Ablegen der Abschlussprüfung zu erbringen, informieren Sie sich bitte frühzeitig über Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Rückmeldung (Immatrikulation) bei der Studierendenverwaltung.

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Ablauf der Rückmeldung

  • Bitte überweisen Sie die Studiengebühren. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Informationen und geben Sie immer den Verwendungszweck an!
  • Ihre Rückmeldung zum kommenden Semester erfolgt im Anschluss automatisch durch das Studierendensekretariat.
  • Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich Ihre Immatrikulationsbescheinigung im Hochschulportal abrufen.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie ein paar Tage vor Fristende überweisen, damit keine Mahngebühren entstehen.
  • Das neue Gültigkeitsdatum kann anschließend am Validierungsterminal vor Raum 244 auf die MH-Card aufgedruckt werden.

Studiengebühren

Voraussetzung für die Rückmeldung ist die  Zahlung von (gem. §25 der Immatrikulationssatzung):

  • 58,60 € Studierendenwerksbeitrag  + 80,00 € Verwaltungskostenbeitrag = 138,60 €
  • plus Zahlung der anfallenden Studiengebühren für Ihren Studiengang laut Gebührenbescheid!
    1.500 € Internationale Studierende (konsekutiver Master oder Bachelor)
     650 € Zweitstudium oder Weiterbildender Master
    1.000 € Konzertexamen
  • Austauschstudierende bezahlen nur den Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 58,60 €
    Studierende Kontaktstudium bezahlen nur die Studiengebühren, keinen Semesterbeitrag

BITTE BEACHTEN:

  • bezahlen Sie bitte alle Gebühren innerhalb des Rückmeldezeitraums: 01.-21.01. bzw. 01.-21.06.
  • bezahlen Sie bitte alle anfallenden Gebühren in einer Überweisung, nicht mehr getrennt!
  • Im Hochschulportal finden Sie eine Aufstellung zu den Gebühren, die für Sie anfallen.

Bitte überweisen Sie den GESAMTBETRAG wie folgt auf das Konto der Landesoberkasse:
bitte immer den Verwendungszweck mit kompletter Nummer sowie Matrikelnummer angeben!

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg 
IBAN: DE02600501017495530102
BIC/SWIFT: SOLADEST600
Verwendungszweck:
2081710000500–           +Matrikelnummer   
+Nachname, Vorname;

Zahlschein individuelle Studiengebühren

Nachfrist

Sollten Sie diesen Termin versäumen oder nicht alle Unterlagen rechtzeitig vorlegen, kann eine Nachfrist bis spätestens 19. Februar bzw. 19. Juli gewährt werden. Es wird dann eine zusätzliche Gebühr von 30 € erhoben. Sind nach Ablauf der Nachfrist die fälligen Gebühren noch nicht bezahlt, kann eine Rückmeldung nicht mehr vorgenommen werden. Es erfolgt die Exmatrikulation.

Kontakt

Sekretariat für Studierende (Raum 244): 
Birgit Remete

Zur Information

  • Ein Antrag auf Beurlaubung ersetzt nicht die Rückmeldung, d.h. Studierende, die beurlaubt wurden, müssen sich fristgerecht rückmelden. Bei einer Beurlaubung sind sowohl der Verwaltungskostenbeitrag wie auch der Studierendenwerksbeitrag zu bezahlen. 
  • Ist in einer Studien- und Prüfungsordnung (wie im Bereich Schulmusik) bestimmt, dass das Studium durch gleichzeitige Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgen muss oder kann, ist der Verwaltungskostenbeitrag nur an der Hochschule zu entrichten, bei welcher der Schwerpunkt des Studiums liegt. 

Beurlaubung
Prüfungen und LN+