Bachelor Gymnasiallehramt
Die Staatliche Hochschule für Musik Trossingen bietet in Koopertion mit den Universitäten Tübingen und Konstanz ein umfassendes und abgestimmtes Studium Gymnasiallehramt Musik mit einem zweiten Fach an der Universität oder dem Verbreitungsfach Jazz- und Popularmusik. Die ersten acht Semester schließen mit einem Bachlor of Music ab, der sowohl für den Masterstudiengang Gymnasiallehramt qualifiziert als auch künstlerische Perspektiven eröffnet. Der darauf aufbauende viersemestrige Masterstudiengang Gymnasiallehramt (Master of Education) qualifiziert für den Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Aufbau des Studiums
Das Studium Gymnasiallehramt Musik gliedert sich in einen achtsemestrigen Bachelorstudiengang und einen viersemestrigen Masterstudiengang. Der achtsemestrige Studiengang Bachelor of Music (Gymnasiallehramt) im Fach Musik beinhaltet künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Studienbereiche und qualifiziert für ein Masterstudium. Er schließt ein weiteres wissenschaftliches Fach ein, das an einer umliegenden baden-württembergischen Universität studiert werden kann. Derzeit gibt es entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Universitäten in Konstanz und Tübingen. In Trossingen kann ein Verbreiterungsfach Jazz- und Popularmusik als zweites Fach studiert werden (Studienbeginn empfohlen bis spätestens 5. Fachsemester). An den Bachelor schließt sich ein viersemestriger Master of Education an.
Studienbereiche
- Künstlerische Praxis
- Musiktheorie
- Medien
- Fachdidaktik
- Wissenschaft
- Bildungswissenschaften
- 2. Fach oder Verbreiterungsfach Jazz- und Popularmusik
- Wahlmodule
Der Studienbereich Bildungswissenschaften wird komplett an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen angeboten.
Mögliche Instrumente
- Gesang
- Klavier, Orgel, Akkordeon
- Gitarre
- Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
- Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxofon, Fagott
- Trompete, Horn, Posaune, Tuba
- Schlaginstrumente
- Historische Tasten-, Lauten- und Gitarreninstrumente
- weitere Instrumente auf Anfrage
Mögliche Kombinationen
- erstes künstlerisches Fach Instrument (kein Klavier): zweites künstlerisches Fach Klavier, das dritte künstlerische Fach das Modul Stimme – Singen und Sprechen.
- erstes künstlerisches Fach Gesang: zweites künstlerisches Fach Klavier sowie optional ein weiteres Instrument oder aber das Modul Gesang – Kontext Stimme.
- erstes künstlerisches Fach Klavier: zweites künstlerisches Fach das Modul Stimme – Singen und Sprechen sowie entweder ein weiteres Instrument oder aber das Modul Klavier – Kontext Tasteninstrument.
Studienordnung Bachelor Gymnasiallehramt
Zu Beginn des Wintersemesters 2021/2022 treten für neu immatrikulierte Studierende Studienverlaufspläne und Modulhandbüchern mit dem Zusatz „2021“ in Kraft. Sie lösen die Pläne mit dem Zusatz "2020" ab, die seit dem Wintersemester 2019/2020 galten. Zudem besteht für Studierende, die noch nach der Prüfungsordnung Staatsexamen studieren, die Möglichkeit das Studium bis zum Sommer 2022 nach dieser Prüfungsordnung abzuschließen.
BG-I-21 Bachelor Gymnasiallehramt 2021
BG-II-21 Bachelor Verbreiterungsfach Jazz und Popularmusik 2021
BG-I-20 Bachelor Gymnasiallehramt 2020
BG-II-20 Bachelor Verbreiterungsfach Jazz und Popularmusik 2020
Zu den Studienordnungen 2015 und früheren Studiengängen Gymnasiallehramt
Informationen rund um das Lehramtsstudium
Das Fach Musik leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildung
Der unersetzbare Beitrag des Faches Musik zur Bildung besteht darin, den Schülerinnen und Schülern sowohl kreative Gestaltungsmöglichkeiten, emotionales Erleben und künstlerische Erfahrungen mit Musik zu ermöglichen als auch Musik-Verstehen und rationale Argumentation zu vermitteln.
Aufgabe der schulischen Musikerziehung ist es daher, allen Kindern und Jugendlichen Zugang und Freude am aktiven Musizieren zu schenken, die historisch gewachsenen Musiktraditionen des Landes und der Heimat zu verstehen und zu übernehmen, die verschiedenen Formen und Gattungen von Musik kennen zu lernen, musikalisches Urteil und Geschmack zu bilden, Phantasie und Gestaltungsmöglichkeiten beim Musizieren zu fördern und zu einer Aufgeschlossenheit für alle neuen und künftigen Formen von Musik zu führen. (Kultusministerium BW)