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Anmeldung für die Aufnahmeprüfung

Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung muss form- und fristgerecht an die Staatliche Hochschule für Musik Trossingen gesendet werden. 

Alle Interessierten können sich vom 01. März  bis zum 01. April für das folgende Wintersemester beziehungsweise  vom 01. Oktober bis zum 01. November für das folgende Sommersemester bewerben. In diesen Zeiträumen ist das Bewerberportal geöffnet. Bewerbungen für den Studiengang Musikdesign sind nur zum Wintersemester möglich.

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Bewerben in 3 Schritten

1. Online-Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Hochschule immatrikuliert sind, nutzen für die Bewerbung bitte das Studierendenportal His-In-One. Bitte beachten Sie die Anforderungen (Videodatei) für Studiengänge mit digitaler 1. Phase (siehe unten).

Online-Bewerbung

2. Überweisung der Bearbeitungsgebühr

Für die Teilnahme am Zulassungsverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zu den oben genannten Fristen auf folgendes Bankkonto unter Angabe des Verwendungszweckes (WICHTIG) und legen Ihrer Bewerbung den Einzahlungsbeleg bei:

Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02 600501017495530102
BIC:    SOLADEST600
Verwendungszweck: 2181710000504 Anmeldegebühr hfm Trossingen

3.  Unterlagen per Post an die Hochschule

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
Prüfungsverwaltung - Aufnahmeprüfung
Schultheiß-Koch-Platz 3
78647 Trossingen

Beworben - und wie weiter?

Studiengänge mit digitaler 1. Phase

Bei folgenden Studiengängen findet eine digitale 1. Phase (mit Video) statt: 

  • BA Musik, BA Alte Musik, BA Kirchenmusik B, BA Musikdesign
  • MA Musik, MA Kammermusik, MA Liedgestaltung, MA Oper, MA Vokalensemble, MA Orchester, MA Klassenmusizieren, MA Performance, MA Neue Musik, MA Alte Musik Instrument/Gesang, MA Alte Musik Generalbass, MA Alte Musik Kammermusik, MA Alte Musik Ensembleleitung, MA Alte Musik Primarius/Konzertmeister/Stimmführer, MA Kirchenmusik A, MA Extended Music Education (Bewerbung erst zum WS 23/24 möglich), MA Musikvermittlung
  • Konzertexamen

Hinweise und Anforderungen für das einzureichende Video für Instrumente und Gesang für Studiengänge mit digitaler Vorauswahl:

  • Video ist aktuell (nicht älter als 12 Monate)
  • Dauer von 10-15 Minuten
  • entsprechend den Anforderungen für den jeweiligen Studiengang bzw. Hauptfach
  • ausschließlich das für die Aufnahmeprüfung geforderte Repertoire
  • Hände und Gesicht der Bewerberinnen und Bewerber müssen jederzeit sichtbar sein
  • alle Aufnahmen der Stücke sind unbearbeitet
  • innerhalb der einzelnen Stücke dürfen keine Schnitte gemacht werden. Schnitte zwischen den Stücken (auch Kürzungen) sind erlaubt.
  • Verfügbarkeit über einen allgemein zugänglichen Link im Internet in einem Videoportal (Youtube oder Vimeo) oder dauerhaft als Datei im Format MP4, MOV oder AVI auf einer Cloud.

Für den Studiengang Musikdesign gelten besondere Abläufe für die digitale 1. Phase.

Alle Informationen zum Bewerbungsablauf Musikdesign inklusive Bewerbungsaufgaben finden Sie hier!

Studiengänge ohne digitale Phase

Für diese Studiengänge findet keine digitale 1. Phase (ohne Video) statt:

  • BA Gymnasiallehramt, BA Gymn. Verbreiterungsfach Jazz- und Popularmusik, BA Musik und Bewegung
  • MA Dirigieren Chorleitung, MA Dirigieren Orchester (Bewerbung erst zum WS 23/24 möglich), MA Dirigieren Blasorchesterleitung, MA Musik und Bewegung EMP, MA Musik und Bewegung Performance, MA Komposition, MA Musik für Menschen im 3. + 4. Lebensabschnitt
  • MA Gymnasiallehramt, MA Gymn. Verbreiterungsfach Jazz- Popularmusik, MA of Arts
  • Jugendklasse
  • Kontaktstudium

Für Studiengänge ohne digitale Vorauswahl muss KEINE Videodatei zur Verfügung gestellt werden.