Studiengebühren, Verwaltungskosten und
Beitrag des Studierendenwerks
Verwaltungskosten und den Beitrag des Studierendenwerk müssen alle Studierenden bei ihrer Einschreibung oder Rückmeldung und auch bei Beurlaubung bezahlen. Sofern weitere Studiengebühren anfallen, erhalten Sie einen separaten Studiengebührenbescheid. (Ausnahme: Kontaktstudium; hier sind NUR die Studiengebühren zu bezahlen, kein Semesterbeitrag).
Studienfinanzierung
Anträge auf Befreiung bis 21. Januar beziehungsweise 21. Juni für das folgende Semester an die Studierendenverwaltung.