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Semester Extension

Every degree at the Trossingen University of Music has a  predetermined standard period of study. Students who cannot deliver the study credit and examinations according to the study record book in the standard period of study have the possibility to complete these course achievements either upon application for an extension semester or in accordance with the specifications of the respective study and examination regulations within three months as an external achievement (maximum 10%).

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Only by Application

An extension semester can only be granted in justified cases. Should an application for an extension semester be granted, the entitlement to lessons remains unaffected.  Consequently, there is no entitlement to further classes in the extension semester.

For an application for an extension semester, please use the corresponding template in the Forms area.

Additional individual artistic lessons: Students, who were actively enrolled for at least 2 or more corona semesters (during this time not on leave or similar), can apply for one smester of additional individual artistic lessons. The application with help from the Form for Individual Lessons in the elective area must be provided to the Student Administration at the beginning of the last regular semester at the latest. The signature of the instructor is not required. However, please inform the affected instructor. You can apply for lessons for instruments/areas that were/are taken in the corresponding semesters and for which no final examination has yet been taken. If you have questions, please turn first to the Student Administration.

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Verlängerungssemester

Studiengänge an der Hochschule für Musik Trossingen haben eine vorgegebene Regelstudienzeit. Studierende, die Studienleistungen und Prüfungen laut Modulhandbuch nicht in der Regelstudienzeit erbringen können, haben die Möglichkeit, diese Studienleistungen auf begründeten Antrag in einem Verlängerungssemester zu erbringen. Externe Leistung (maximal 10 %) im Wahlbereich können entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ohne verlängerungssemester nachgereicht werden.

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Nur auf Antrag

Ein Verlängerungssemester kann nur in begründeten Fällen gewährt werden. Wird ein Antrag auf Verlängerungssemester gewährt, so bleibt davon grundsätzlich der Unterrichtsanspruch unberührt. Folglich besteht im Verlängerungssemester kein Anspruch auf weiteren Unterricht.

Für ein Antrag auf ein Verlängerungssemester nutzen Sie bitte die entsprechende Vorlage im Bereich der Formulare.

Zusätzlicher künstlerischer Einzelunterricht: Studierende, die mindestens zwei oder mehr Corona-Semester aktiv immatrikuliert waren bzw. sind (in dieser Zeit also nicht beurlaubt waren bzw. sind), können für ein Semester zusätzlich künstlerischen Einzelunterricht beantragen. Der Antrag mithilfe des Formulars für Einzelunterricht im Wahlbereich muss spätestens zu Beginn des letzten regulären Semesters bei der Studierendenverwaltung gestellt werden. Eine Unterschrift der Lehrperson ist nicht erforderlich. Bitte informieren Sie aber die betreffenden Lehrpersonen. Beantragt werden kann Unterricht für Instrumente/Bereiche, die in den entsprechenden Semestern belegt wurden/werden und für die noch keine Abschlussprüfung abgelegt wurde. Wenden Sie sich bei Fragen bitte zunächst an die Studierendenverwaltung.