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Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen nach Eingang des Ergebnisses der letzten 
Fachprüfung, spätestens nach Ablauf des letzten Studiensemesters.

Es gilt hierzu der Auszug aus dem Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetz – 2. HRÄG vom 1. Januar 2006.

Für eine Exmatrikulation bei Abbruch/ Aufgabe des Studium  ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich, bitte nutzen Sie hierzu die Vorlage im Bereich  Formulare.