Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen nach Eingang des Ergebnisses der letzten
Fachprüfung, spätestens nach Ablauf des letzten Studiensemesters.
Es gilt hierzu der Auszug aus dem Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetz – 2. HRÄG vom 1. Januar 2006.
Für eine Exmatrikulation bei Abbruch/ Aufgabe des Studium ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich, bitte nutzen Sie hierzu die Vorlage im Bereich Formulare.