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Gasthörerinnen und Gasthörer

Für interessierte Personen besteht die Möglichkeit, sich als Gasthörer/-in für einzelne Lehrveranstaltungen einzuschreiben. Das zu Beginn eines jeden Semesters erscheinende Vorlesungsverzeichnis enthält das gesamte Lehrangebot. Alle Lehrveranstaltungen sind bei Einverständnis des/der jeweiligen Dozenten/-innen und freien Plätzen grundsätzlich offen. Sie erhalten allerdings keinen Einzelunterricht und dürfen auch nicht in der Hochschule üben.

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Künstlerische Eignung gefragt

Wenn Sie sich als Gasthörer bei uns bewerben möchten, sollten Sie über eine hinreichende Bildung und künstlerische Eignung verfügen. 

Gasthörer haben pro Semester eine Gebühr in Höhe von € 102,-- zu entrichten. 

Eine ermäßigte Gasthörergebühr in Höhe von € 50,-- pro Semester gilt für Schüler, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Dienstleistende im Freiwilligen Ökologischen oder Sozialen Jahr und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.

Auf dem Antrag auf Gasthörerstudium sind die gewünschten  Lehrveranstaltungen zu vermerken sowie die Unterschriften der betreffenden Hochschullehrer beizufügen.  Den ausgefüllten Antrag für jeweils ein Semester geben Sie bitte bis zum 01.10. bzw. 01.04. ab im Sekretariat für Studierende Raum 244.   

Fragen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen der Studienverwaltung:

Bitte beachten Sie:

  • Gasthörerinnen und Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen.
  • Sie sind nicht Mitglieder der Hochschule und haben keine Berechtigung hier zu üben.
  • Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studienganges nicht anerkannt.    

Antrag auf Zulassung als Gasthörer
Gasthörersatzung