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To-dos für die Aufnahmeprüfung

Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung muss form- und fristgerecht über das Hochschulportal an die Staatliche Hochschule für Musik Trossingen gesendet werden vom 01. März bis zum 01. April für das folgende Wintersemester beziehungsweise  vom 01. Oktober bis zum 01. November für das folgende Sommersemester.

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Bewerben in 3 Schritten

1. Online-Bewerbung

Registriere Dich im Bewerberportal, bestätige die Richtigkeit Deiner Angaben und gebe den Bewerbungsantrag bis spätestens 01.04./01.11. im Portal ab.

Sobald der Antrag abgegeben worden ist, kannst Du Deinen Zulassungantrag drucken. Auf der letzten Seite des Zulassungsantrages findest Du welche Dokumente Du im Anschluss zeitnah im Bewerberportal hochladen musst, damit wir Deine Bewerbung berücksichtigen können.

Online-Bewerbung

HINWEIS für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Hochschule immatrikuliert sind: Nutze für deine Bewerbung bitte das Studierendenportal His-In-One.

2. Überweisung der Anmeldegebühr

Für die Teilnahme am Zulassungsverfahren wird eine Anmeldegebühr von 50 € erhoben. Bitte überweise den Betrag bis zu den oben genannten Fristen unter Angabe des Verwendungszwecks (WICHTIG!) auf folgendes Bankkonto:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC:   SOLADEST600
Verwendungszweck: 2181710000504 Anmeldegebühr HfM Trossingen, Name, Vorname, Bewerbernummer

3. Unterlagen an die Hochschule senden

Sende den unterschriebenen Zulassungsantrag zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen über den “Upload Unterlagen”-Button im Bewerberportal an die Hochschule. Erst nach fristgerechter Zusendung der Unterlagen kann die Bewerbung im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Bitte beachte, dass die Prüfung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt. Über eventuell nachzureichende Unterlagen informieren wir über das Bewerberportal.

Nur für einzelne Studiengänge wie für den Bachelor Musikdesign, den Master Audio Experience Design und den MA Komposition ist zusätzlich die Zusendung eines USB-Datensticks per Post erforderlich. Bitte beschrifte den Stick mit deinem Namen.

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
Aufnahmeprüfung
Schultheiß-Koch-Platz 3
D-78647 Trossingen

Studiengänge mit digitaler 1. Phase

Bei folgenden Studiengängen findet eine digitale 1. Phase (mit Video oder Bewerbungsmappe) statt: 

  • BA-1 Podium und Orchester: alle Instrumente und Gesang
  • BA-4 Musikdesign (kein Video, sondern Bewerbungsmappe)
    Zum Bewerbungsablauf Musikdesign inklusive Bewerbungsaufgaben
     
  • MA-1 Podium und Orchester: alle Instrumente und Gesang
    Hinweis: MA-1 mit Künstlerischem Kernbereich Komposition: Bewerbungsmappe
  • MA-2 Musik-Pädagogik: alle Instrumente und Gesang
  • MA-4 Bühne und Orchesterpraxis: alle Instrumente und Gesang
    Ausnahme: MA-4 mit Künstlerischem Kernbereich Komposition: kein Video, sondern Bewerbungsmappe
  • MA-5 Kammermusik: alle Instrumente und Gesang
  • MA-6 Audio Experience Design: Bewerbungsmappe
  • Konzertexamen: alle Instrumente und Gesang

Bitte beachte die Anforderungen (Videodatei) für Studiengänge mit digitaler 1. Phase.

Studiengänge ohne digitale 1. Phase

Für diese Studiengänge findet keine digitale 1. Phase statt (also ohne Video):

  • BA-1 Podium und Orchester: Musik und Bewegung
  • BA-2 Musik-Pädagogik
  • BA-3 Gymnasiallehramt einschließlich Verbreiterungsfach Jazz / Pop
     
  • MA-1 Podium und Orchester: Musik und Bewegung sowie Dirigieren
  • MA-2 Musik-Pädagogik: Musik und Bewegung
  • MA-3 Gymnasiallehramt einschließlich Verbreiterungsfach Jazz / Pop
  • MA-7 Creative Arts Practice
  • MA-8 Musik und Gesellschaft
     
  • Jugendklasse
  • Kontaktstudium

Für Studiengänge ohne digitale Vorauswahl muss KEINE Videodatei zur Verfügung gestellt werden.

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Video: Hinweise und Anforderungen

  • Aktualität: nicht älter als 12 Monate
  • Dauer: 10-15 Minuten
  • Repertoire: ausschließlich die für die Aufnahmeprüfung geforderten Werke
  • Anforderungen: entsprechend den Angaben für den Studiengang bzw. das Hauptfach
  • Vorgaben:
    • Hände und Gesicht der Bewerberinnen und Bewerber müssen jederzeit sichtbar sein
    • alle Aufnahmen der Stücke sind unbearbeitet
    • innerhalb der einzelnen Stücke dürfen keine Schnitte gemacht werden. Schnitte zwischen den Stücken (auch Kürzungen) sind erlaubt.
  • Verfügbarkeit: über einen allgemein zugänglichen Link im Internet in einem Videoportal (Youtube oder Vimeo) oder dauerhaft als Datei im Format MP4, MOV oder AVI auf einer Cloud.