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  • So. | 25. 05. 2025
  • 17.00 Uhr
  • Dreifaltigkeitskirche Spaichingen

Bergkonzert mit Kammermusik der Klassik

Ensemble des Instituts für Aufführungspraxis der HfM Trossingen
Prof. Anton Steck (Violine) musiziert mit Shen Chen (Traversflöte), Alina Hahner (Barockviola) sowie Chih Hui und Xiao He (Violoncello)

PROGRAMM
Friedrich Hartmann Graf (1727–1795): Flötenquartett G-Dur op. 5/1
Leopold Hofmann (1738–1793): Duetto a violino e cello C-Dur
Joseph Haydn (1732–1809): Streichtrio G-Dur op. 53/1
Wolfgang Amadé Mozart (1756–1791): Flötenquartett A-Dur KV 298

Tickets sind erhältlich an der Abendkasse und im Veranstaltungsbüro der HfM Trossingen, Tel. 07425/9491-49. Der Eintritt kostet 12 Euro, ermäßigt 8 Euro. Schüler und Studierenden haben freien Eintritt.

Dieses Jahr ist Prof. Anton Steck mit ausgewählten Studierenden des Instituts für Aufführungspraxis der HfM Trossingen im Sinne einer "Open Chamber Music" auf dem Dreifaltigkeitsberg bei Spaichingen zu Gast | Foto Bergkirche: Dietrich Krieger, CC BY-SA 4.0 | Foto Anton Steck: Laura Belo

Zwei kontrastierende Flötenquartette von Wolfgang Mozart und Johann Hartmann Graf stehen im Mittelpunkt dieses Frühlingskonzerts, außerdem erklingen ein originelles Streichtrio von Haydn und ein unterhaltsames Duo für Violine und Cello von Leopold Hofmann. Alle vier Komponisten waren höchst angesehene Zeitgenossen: So wirkte Graf in Den Haag und London, erhielt sogar einen Doktortitel der Universität von Oxford, Mozart und Haydn sind die unbestrittenen Väter der Wiener Klassik, aber auch Leopold Hofmann bekleidete hohe künstlerische Ämter in Wien. Den Wettbewerb unter den vier hochkarätigen Komponisten – Haydn bspw. nannte Hofmann einen „Prahlhans“ – erwecken Prof. Anton Steck und die Traversflötistin Shen Chen gemeinsam mit Alina Hahner (Barockviola) sowie Chih Hui und Xiao He (Violoncello) im bevorstehenden Bergkonzert nun wieder zum Leben. Und das Publikum darf entscheiden, ob die damalige Kritik von Mozart und Haydn an ihren beiden auf höchstem Niveau konkurrierenden Kollegen überhaupt gerechtfertigt war.